Das heißt, der Arbeitnehmer in der "Zeitarbeit" erbringt seine Arbeitsleistung beim Kunden des Überlassers.
Während der Überlassungsdauer geht die Weisungsbefugnis und die Verantwortung für den Arbeitsschutz des Arbeitnehmers auf den Dienstleistungsempfänger (Kunde) über. Eine vertragliche Bindung zwischen Dienstleistungsnehmer und Arbeitnehmer ensteht dadurch nicht.
Der Arbeitnehmer in der "Zeitarbeit" hat die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer.
Grundlage für die Tätigkeit der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). |